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Technisches Geräte Management


Unser Angebot richtet sich an Gesundheitseinrichtungen, die gemäß der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) definiert sind. Hierzu gehören verschiedene Arten von Pflegeeinrichtungen wie Seniorenzentren und Einrichtungen der Behindertenhilfe, sowie Arztpraxen, medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Krankenhäuser.

 

Als erfahrener Anbieter von medizinischen Produkten und Dienstleistungen verstehen wir die Komplexität und Herausforderungen, die mit der Versorgung von Patienten und Bewohnern in Gesundheitseinrichtungen einhergehen. Daher arbeiten wir eng mit unseren Kunden zusammen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und eine optimale Unterstützung zu bieten.

Das Angebot umfasst folgende Hauptbereiche
1. Prüfung

Wir bieten eine Inspektion von sowohl aktiven als auch nicht aktiven Medizinprodukten gemäß § 7 MPBetreibV, eine Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) nach § 11 MPBetreibV sowie eine Messtechnische Kontrolle (MTK) nach § 14 MPBetreibV. *

2. Wartung

Unsere Wartung von Medizinprodukten nach § 7 MPBetreibV beinhaltet die Wartung von Liftersystemen, Aufstehhilfen, (Hub-)Badewannen und Steckbeckenspülautomaten.

3. Reparatur

Bei Bedarf führen wir Reparaturen und Instandsetzungen von Medizinprodukten durch, um sicherzustellen, dass diese den Anforderungen der MPBetreibV entsprechen.

4. Bestandsaufnahme

Wir bieten eine Bestandsaufnahme aller aktiven und nicht aktiven Medizinprodukte gemäß §13 MPBetreibV an. Hierbei werden sämtliche Medizinprodukte erfasst und dokumentiert.

* Diese Prüfungen gelten für Blutdruckmessgeräte und IR-Ohrthermometer sowie für medizinisch-elektrische Geräte, wie Pflegebetten, Absauggeräte und O2-Konzentratoren. Für ortsveränderliche Betriebsmittel bieten wir auch eine DGUV Vorschrift 3-Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 an. Bitte beachten Sie, dass diese Leistungen nur in Kombination mit einer der vorher genannten Prüfungen angeboten werden.

Warum bieten wir das Technische Gerätemanagement an?

Wer medizinische Geräte betreibt, muss diese regelmäßigen prüfen lassen, um das Personal und die Patienten zu schützen. Dabei muss die ordnungsgemäße Funktionsweise und auch die Messgenauigkeit der Medizinprodukte gesichert sein. Prüfen darf aber nur, wer hinsichtlich der jeweiligen Tätigkeit über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügt, hinsichtlich der fachlichen Beurteilung keiner Weisung unterliegt und über die Mittel, insbesondere Räume, Geräte und sonstige Arbeitsmittel, wie geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen, verfügt, die erforderlich sind, die jeweilige Tätigkeit ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.

Gemäß §2 (2) MPBetreibV ist der Betreiber eines Medizinproduktes jede natürliche oder juristische Person, die für den Betrieb der Gesundheitseinrichtung verantwortlich ist, in der das Medizinprodukt durch dessen Beschäftigte betrieben oder angewendet wird.

Gemäß §2 (4) MPBetreibV umfasst der Begriff "Gesundheitseinrichtung" jede Einrichtung, Stelle oder Institution, einschließlich Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen, in der Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig betrieben oder angewendet werden.

Gemäß §3 (1) MPBetreibV hat der Betreiber die ihm nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten wahrzunehmen, um ein sicheres und ordnungsgemäßes Anwenden der in seiner Gesundheitseinrichtung am Patienten eingesetzten Medizinprodukte zu gewährleisten. Dies beinhaltet insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung der Medizinprodukte, um deren ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit zu gewährleisten.

Gemäß §7 (1) MPBetreibV dürfen Prüfungen von Medizinprodukten nur von Personen durchgeführt werden, die über aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung und einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit verfügen, hinsichtlich der fachlichen Beurteilung keiner Weisung unterliegen und über die erforderlichen Mittel, insbesondere Räume, Geräte und sonstige Arbeitsmittel, wie geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen, verfügen, um die jeweilige Tätigkeit ordnungsgemäß und nachvollziehbar durchzuführen.

Luttermann TGM-Kundenportal

Alle Prüfdokumente auf einen Blick und zum Download bereit:

In diesem Portal können Sie die komplette Prüfdokumentation digital einsehen, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand sind. Unser Kundenportal steht Ihnen rund um die Uhr und von überall aus zur Verfügung.

Zu den Dokumentationen, auf die Sie im Kundenportal zugreifen können, gehören das Bestandsverzeichnis, Defizitlisten, Prüfprotokolle, A0-Messwertkurven sowie Listen der DGUV V3-Prüfung. Sie können nicht nur die aktuelle Version dieser Dokumentationen einsehen, sondern auch auf Vorgängerversionen zugreifen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Hilfsmittel in das Portal hinzuzufügen, zu löschen oder Umzüge von Bewohnern oder Hilfsmitteln selbstständig einzutragen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine möglichst einfache und zeitsparende Lösung zu bieten, um Ihre Dokumentationen und Informationen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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