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NOTFALL–INFORMATIONEN 

 

Entlassmanagement 

Entlassmanagement steht für den Übergang eines Patienten von einer stationären Krankenhausversorgung in eine nachfolgende medizinische, pflegerische oder rehabilitative Versorgung in das eigene Zuhause oder in eine andere Einrichtung.

 

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Häusliche Pflege

Wenn Sie sich entscheiden, einen Ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen, geht das mit einigen Änderungen und anfallenden Organisationen einher, die für die Betroffenen nicht immer von Anfang an leicht zu erkennen sind.

 

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Wohnraumanpassung

Viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen wünschen sich, so lange wie möglich in Ihrem zu Hause bzw. in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Doch ist dies aufgrund von nicht senioren- oder behindertengerechten Wohnungen oft nicht möglich.

 

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Entlassmanagement bzw.
Entlassung eines Angehörigen aus dem Krankenhaus


Entlassmanagement steht für den Übergang eines Patienten von einer stationären Krankenhausversorgung in eine nachfolgende medizinische, pflegerische oder rehabilitative Versorgung in das eigene Zuhause oder in eine andere Einrichtung. Oft stellt diese Art der Überleitung vom Krankenhaus in den ambulanten Bereich eine gleichermaßen große Herausforderung für Patienten, wie auch für die Angehörigen dar. Um hier einen Überblick zu erhalten, bzw. um überhaupt abwägen zu können, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben, unterstützen wir Sie aus diesem Grund jederzeit gerne bei Ihren Fragen.

 

Der Ablauf geschieht dabei in der Regel wie folgt:
Im Krankenhaus wird diagnostiziert, ob und welche Unterstützung Sie oder Ihr Angehöriger nach dem Krankenhaus benötigen. Bei Feststellung eines Versorgungsbedarfs werden dann alle Antragsverfahren auf den Weg gebracht und dabei, je nach Bedarf, der Kontakt zur Krankenkasse und Pflegekasse aufgenommen. Diese Unterstützung des Krankenhauses steht Ihnen dabei gesetzlich zu.

Versorgungsbedarf kann dabei in den unterschiedlichsten Bereichen entstehen, unter anderem zählen dazu:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Eine Haushaltshilfe
  • Rehabilitationsmaßnahmen wie z.B. Physiotherapie
  • Alle der Genesung/Rehabilitation dienlichen Hilfsmittel

Neben eventuellen Verordnungen erfolgt auch die Weitergabe sämtlicher relevanter Informationen an den weiterbehandelnden Arzt, Therapeuten und/oder die Rehabilitationseinrichtung bzw. Pflegedienst. In der Regel sind diese Informationen im Arztbrief oder im Entlassplan enthalten und werden entweder direkt an die Parteien versendet oder werden Ihnen am Entlassungstag ausgehändigt.

Im Falle der Verordnung von Hilfsmitteln durch das Krankenhaus übermittelt in der Regel das Entlassmanagement des Krankenhauses diese Verordnung(en) direkt an die gewünschten Leistungserbringer.

Diese nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf zwecks Anlieferung der verordneten Hilfsmittel. Gleichzeitig wird die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse/Pflegekasse für Sie übernommen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Sollten Sie von Ihrem Arzt/Krankenhaus ein Rezept erhalten haben, können Sie uns hiermit jederzeit in der Ihnen nächstgelegenen Filiale besuchen kommen und wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.
Alternativ ist selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben, dass Sie uns das Rezept per Brief zusenden, damit wir anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, eine weitere Beratung in unserer Filiale wahrzunehmen, besteht zudem die Möglichkeit, dass einer unserer qualifizierten Außendienstler Sie bei sich zuhause besucht und mit Ihnen vor Ort den weiteren Behandlungsverlauf in Bezug aufs Hilfsmittel abstimmt.

Häusliche
Pflege


Wenn Sie sich entscheiden, einen Ihrer Angehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen, geht das mit einigen Änderungen und anfallenden Organisationen einher, die für die Betroffenen nicht immer von Anfang an leicht zu erkennen sind.

 

 

Wo erhalten Sie Unterstützung?

Zunächst können Sie sich diesbezüglich selbstverständlich jederzeit an Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse wenden, diese können Ihnen stets Auskunft und Informationen geben. Zudem finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Seite des Bundefamilienministeriums www.wege-zur-pflege.de viele Informationen rund um das Thema der Pflege. Auch haben Sie die Möglichkeit, die Nummer des eigens dafür eingerichteten Pflegetelefons anzurufen.

Hier können Sie Ihre Fragen von Montag bis Donnerstag zwischen 9 und 18 Uhr direkt stellen.

Eine weitere Möglichkeit ist, seine Fragen direkt per E-Mail zu stellen, die Mailadresse hierfür lautet info@wege-zur-pflege.de


Weitere Anlaufstellen

Falls Sie weitere Hilfe benötigen, können zudem Pflegestützpunkte eine Anlaufstelle sein. Dort kann Ihnen auch bei notwendigen Antragsstellungen geholfen werden. Dazu zählen: AWO, Caritas, Diakonie, aber auch wir, Ihr Sanitätshaus ​Luttermann, stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

 


Wie wird der Alltag organisiert?

Um hier nicht eine ungleiche Auslastung der Familienangehörigen zu verursachen, ist es ratsam, mit allen Familienmitgliedern gemeinsam über die Organisation zu sprechen und dies auch festzuhalten. Die hier festgelegten Absprachen sollten Sie dann von Zeit zu Zeit erneut besprechen und ggf. anpassen.

 

Folgendes müssen Sie bei der Organisation berücksichtigen: 

Die Haushaltsführung, speziell allgemeine Hausarbeiten
Einkäufe und Erledigungen
Reinigungstätigkeiten in der Wohnung
Wäsche
Evtl. Versorgung von Haustieren/Pflanzen
Ernährung (zu- bzw. vorbereiten von Mahlzeiten und Getränken oder Organisation von „Essen auf Rädern“)
Unterstützung beim Be- und Entkleiden
Unterstützung bei der Körperpflege (Haarpflege, Rasur, Maniküre, Pediküre)
Gestaltung des Tagesablaufes
Erhalt und Pflege von sozialen Kontakten, speziell im Hinblick auf Gespräche und Unterhaltung (z.B. Vorlesen)
Organisation/Begleitung zu Behörden oder Ärzten
Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen

 

Neben eventuellen Verordnungen erfolgt auch die Weitergabe sämtlicher relevanter Informationen an den weiterbehandelnden Arzt, Therapeuten und/oder die Rehabilitationseinrichtung bzw. Pflegedienst. In der Regel sind diese Informationen im Arztbrief oder im Entlassplan enthalten und werden entweder direkt an die Parteien versendet oder werden Ihnen am Entlassungstag ausgehändigt.

Im Falle der Verordnung von Hilfsmitteln durch das Krankenhaus übermittelt in der Regel das Entlassmanagement des Krankenhauses diese Verordnung(en) direkt an die gewünschten Leistungserbringer.

Diese nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf zwecks Anlieferung der verordneten Hilfsmittel. Gleichzeitig wird die gesamte Abwicklung mit der Krankenkasse/Pflegekasse für Sie übernommen, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Sollten Sie von Ihrem Arzt/Krankenhaus ein Rezept erhalten haben, können Sie uns hiermit jederzeit in der Ihnen nächstgelegenen Filiale besuchen kommen und wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.
Alternativ ist selbstverständlich auch die Möglichkeit gegeben, dass Sie uns das Rezept per Brief zusenden, damit wir anschließend mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben, eine weitere Beratung in unserer Filiale wahrzunehmen, besteht zudem die Möglichkeit, dass einer unserer qualifizierten Außendienstler Sie bei sich zuhause besucht und mit Ihnen vor Ort den weiteren Behandlungsverlauf in Bezug aufs Hilfsmittel abstimmt.

 

1. Ein ambulanter Pflegedienst

Dieser kann Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen. Das Leistungsspektrum der häuslichen Pflege erstreckt sich dabei über verschiedene Bereiche. Primär sind dies:
Hilfe bei der Hygiene/Körperpflege
Eingabe/Verabreichung von Medikamenten
Hauswirtschaftliche Betreuung wie Kochen und Einkäufe

2. Tages- und Nachtpflege

Hierbei handelt es sich um eine teilstationäre Betreuungsform, in der Betroffene mehrere Tage oder Nächte außerhalb der eigenen Wohnung betreut wird. Listen der Einrichtungen Ihrer Umgebung erhalten Sie grundsätzlich bei den Pflegekassen, auf diesen finden Sie auch weitere Informationen über die angebotenen Leistungen.

3. 24-Stunden-Pflege

Bei dieser Form der „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ lebt die betreuende Hilfskraft in der Regel zusammen mit dem Pflegebedürftigen in demselben Haushalt. So kann eine intensive und vollumfängliche Betreuung sichergestellt werden, oft die einzige Alternative zu einem Pflegeheim darstellt.
Ein großer, positiver Aspekt dieser Form der kontinuierlichen Pflege bzw. Anwesenheit einer Hilfskraft ist die neue Motivation, die entstehen kann.

4. Verhinderungspflege

Diese kann für Sie einspringen wenn Sie krank sind oder einmal in den Urlaub fahren möchten.
Sie haben die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren oder sich durch Freunde/Verwandte vertreten zu lassen.
Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und ist auf einen maximalen Kostenrahmen von bis zu 1.12 Euro begrenzt.

5. Nachtpflege

Pflegeheime offerieren für Pflegebedürftige, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden eine teilstationäre Nachtpflege. Wenn es der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen erfordert, können notwendige pflegerische Leistungen wie Grundpflege oder Krankenpflege auch in der Nacht gewährleistet werden, in der die Pflegekraft dann sogar zu Ihnen nach Hause kommt.

6. Kurzzeitpflege

Bei dieser Form der Pflege wird der pflegebedürftige Angehörige für mehrere Tage stationär aufgenommen. Man spricht nur von Kurzzeitpflege, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte/absehbare Zeit vollstationärer Hilfe bedarf.
Diese Art der Pflege kann für die beteiligten Parteien eine sichere und entlastende Betreuungsform darstellen und es ist zu empfehlen, dass Sie den Anspruch auf die Kurzzeitpflege unbedingt bei Ihrer Pflegekasse geltend machen.
Die maximale Pflegedauer beträgt dabei acht Wochen im Jahr

7. Ehrenamtliche Helfer/Helferinnen

Diese beschäftigen sich mit pflegebedürftigen Menschen und lesen ihnen z.B. vor, gehen mit ihnen spazieren oder erledigen kleinere Aufgaben für sie. Infos und Kontaktdaten erhalten Sie bei wohltätigen Vereinen oder Verbänden wie z.B. den Johannitern, der Caritas oder dem Deutschen Roten Kreuz. Kontaktieren Sie einfach den örtlichen Ansprechpartner der Organisationen oder rufen Sie die Hotline des Pflegetelefons an. In der Regel können Ihnen auch dort ehrenamtliche Helfer vermittelt werden.

 

 

Wohnraumanpassung
für mehr Selbstständigkeit
in den eigenen vier Wänden


Viele Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Behinderungen wünschen sich, so lange wie möglich in Ihrem zu Hause bzw. in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Doch ist dies aufgrund von nicht senioren- oder behindertengerechten Wohnungen oft nicht möglich.

An dieser Stelle kommt die Wohnumfeldberatung zu tragen: Hierbei schauen sich die fachkundigen Kollegen zuerst die bereits vorhandenen Gegebenheiten an und erfassen Ihre aktuelle Wohnsituation. In einem persönlichen Gespräch bieten wir Ihnen stets eine kompetente, individuelle und umfassende Beratung an.

Oft kann bereits mit geringem Aufwand bzw. geringen Anpassungen ein großer Nutzen erreicht werden. Nach der Erfassung sämtlicher Gegebenheiten bei Ihnen zu Hause, wird auf Sie eine abgestimmte Liste mit empfohlenen Hilfsmitteln erstellt.

Sollten hierbei größere Umbaumaßnahmen notwendig sein, bieten wir Ihnen auf Wunsch selbstverständlich die Vermittlung an Vertriebspartner an, die auf diese Umbauten spezialisiert sind.

Die Beratung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.


Unterstützung bei der Antragstellung

Neben der individuellen Beratung bieten wir zudem an, für Sie das „Kostenträgermanagement“ zu übernehmen. Bedeutet: wir helfen Ihnen dabei, die Anträge für Wohnraumverbessernde Maßnahmen bei den entsprechenden Leistungsträgern zu stellen, damit Ihnen so schnell wie möglich der Alltag im eigenen Haushalt erleichtert wird.

 


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